Kontakt Schadeburgstr. 68, 44627 Herne
VfB Börnig 1919 e.V.
Schließen
  • Startseite
  • Senioren
    • 1. Mannschaft
    • 2. Mannschaft
    • 3. Mannschaft
    • Alte Herren
  • Frauen
  • Junioren
    • Jugendvorstand
    • Einladung Vereinsjugendtag 2026
    • Die Jugend im VfB
    • B-Junioren
    • B 2-Junioren
    • C 1-Junioren
    • C 2-Junioren
    • D 1-Junioren
    • D 2-Junioren
    • E 1-Junioren
    • E 2-Junioren
    • E 3-Junioren
    • F 1-Junioren
    • G 1-Junioren
    • G 2-Junioren
  • Vereinsjugendordnung
  • Unser Verein
    • Trainingsplan 2025/26
    • Vereinsvorstand
    • Einladung Jahreshauptversammlung 2026
    • Vereinshistorie
    • Kontakt & Anfahrt
    • Mitglied werden
    • Sponsoren
    • Vorstand
    • Satzungen und Ordnungen
Mitglied werden
  1. VfB Herne-Börnig
  2. Vereinsjugendordnung

Vereinsjugendordnung

VfB Herne Börnig 1919 e.V.

-Jugendabteilung-

Vereinsjugendordnung

1. Die Jugendabteilung des VfB Herne-Börnig 1919 besteht aus:
    a) allen weiblichen und männlichen jugendlichen Mitgliedern
    b) allen innerhalb des Jugendbereiches gewählten und berufenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

2. Die Jugendabteilung des VfB Börnig 1919 e.V. führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über
    die Verwaltung der ihr zufließenden Mittel.

3. Aufgaben der Jugendabteilung des VfB Börnig 1919 e.V. sind unter Beachtung der Grundsätze des
    freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates
    a) die Förderung des Sports, insbesondere des Fußballsports, als Teil der Jugendarbeit.
    b) die Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude.
    c) die Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation in der modernen Gesellschaft und
        Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge.
    d) die Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und der zeitgemäßen Gesellung.
    e) die Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisationen
    f) die Pflege internationaler Verständigung

4. Organe der Jugendabteilung des VfB Börnig 1919 e.V. sind:
    a) der Vereinsjugendtag
    b) der Vereinsjugendvorstand
    c) der Vereinsjugendausschuss

5. Es gibt ordentliche und außerordentliche Vereinsjugendtage. Sie sind das oberste Organ der Jugend des
    VfB Börnig 1919 e.V. Stimmberechtigt sind auf dem Vereinsjugendtag alle jugendlichen Mitglieder
    der A-, B- und C-Junioren-Jahrgänge, so wie alle gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.

6. Aufgaben des Vereinsjugendtages sind:
    a) Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses.
    b) Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses.
    c) Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplanes.
    d) Entlastung des Vereinsjugendausschusses.
    e) Wahl des Vereinsjugendvorstandes und des Vereinsjugendausschusses.
    f) Beschlussfassung über vorliegende Anträge.

7. Der ordentliche Vereinsjugendtag findet jährlich statt. Er ist zwei Wochen vorher vom
    Vereinsjugendausschuss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und eventuell eingebrachter Anträge
    schriftliche Einladung einzuberufen. Auf Antrag eines Drittels der stimmberechtigten Mitglieder der
    Jugendabteilung oder mit der Hälfte der Stimmen des Vereinsjugendausschusses muß ein
    außerordentlicher Vereinsjugendtag innerhalb von zwei Wochen, mit einer Ladungsfrist von einer Woche,
    stattfinden.

8. Der Vereinsjugendtag ist beschlußfähig unabhängig von der Zahl der erschienenen stimmberechtigten
Mitglieder. Er wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten
Teilnehmer nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Beschlussunfähigkeit durch den
Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt worden ist.

9. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Die
Mitglieder der Jugendabteilung haben je eine nicht übertragbare Stimme.

10. Der Jugendvorstand besteht aus:
     a) dem Jugendausschussvorsitzenden (Jugendleiter)
     b) dem stellvertretenden Jugendausschussvorsitzenden
     c) dem Jugendgeschäftsführer
     d) dem stellvertretenden Jugendgeschäftsführer
     Die Mitglieder des Jugendvorstandes müssen zum Zeitpunkt Ihrer Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Jugendausschuß besteht aus:
     a) dem Jugendvorstand
     b) den Trainern und Betreuern
     c) den Beisitzern
     d) bis zu 4 Jugendsprechern

11. Der Jugendvorstand vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen. Für die Verfügung
über Konten und Depots der Jugendabteilung gilt, dass jeweils zwei Jugendvorstandsmitglieder
gemeinsam über die entsprechenden Guthaben verfügen können. Kreditaufnahmen zu Lasten der
Abteilung bedürfen der Genehmigung des geschäftsführenden Vorstandes. Der Jugendleiter und sein
Stellvertreter sind Mitglieder des erweiterten Vereinsvorstandes. Die Vertretungsberechtigung kann auch
auf andere Mitglieder des Jugendvorstandes delegiert werden.

12. Die Mitglieder des Jugendausschusses werden für 2 Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des
Vereinsjugendausschusses im Amt. In den Vereinsjugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar.
Jugendliche Beisitzer und Jugendsprecher müssen zwischen 13 und 18 Jahren alt sein.

13. Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der
Vereinsjugendordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages. Der Vereinsjugendausschuss ist
für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des Vereins verantwortlich.

14. Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der
Mitglieder des Jugendausschusses ist vom Jugendvorsitzenden binnen zwei Wochen eine Sitzung
einzuberufen. Der geschäftsführende Vereinsvorstand hat das Recht an den Sitzungen des
Jugendausschusses mit Stimmberechtigung teilzunehmen.

15. Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereines. Er entscheidet
über die Verwendung der öffentlichen zweckgebundenen Mittel, die der Jugendabteilung zufließen. Dies
gilt auch für die Mittel, die der Vereinsvorstand der Jugendabteilung im Haushaltsplan zur Verfügung
stellt.

16. Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Jugendausschuss Unterausschüsse
      bilden. Die Beschlüsse dieser Ausschüsse bedürfen der Zustimmung der Jugendausschusses.

17. Einzelheiten der Wettkämpfe regelt die Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußball-Verbandes. Die
      Selbstverantwortung der Jugendlichen für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen ist zu stärken.

18. Änderungen der Jugendordnung können nur vom ordentlichen Vereinsjugendtag oder einem zu diesem
     Zweck einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendtages beschlossen werden. Sie bedürfen der
     Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten.
 

Fragen / Anmerkungen

Kontaktiere uns

Wie funktioniert's?

Einfach das Formular ausfüllen

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft, Trainingszeiten oder anderen Themen rund um unseren Verein? Unsere Vereinsverantwortlichen, Trainer und Assistenten beantworten sie dir gerne im persönlichen Gespräch, oder nach ausfüllen des Kontaktformulars. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Antwort.

Mitglied werden
Vorstand und Verantwortlichkeiten
Anschrift und Anfahrt
* benötigte Angaben
0
Jahre Vereinsleben
0
Mitglieder
0
aktive Mitglieder
0
Teams
VfB Börnig 1919 e.V.
Der VfB Börnig 1919 e.V., ein Tradistionsverein seit der Gründung im Jahre 1919, steht seither treu für Bewegungsspiele in der sportlichen Verpflichtung.
Impressum Datenschutzerklärung
Schnellauswahl
  • Startseite
  • Senioren
    • 1. Mannschaft
    • 2. Mannschaft
    • 3. Mannschaft
    • Alte Herren
  • Frauen
  • Junioren
    • Jugendvorstand
    • Einladung Vereinsjugendtag 2026
    • Die Jugend im VfB
    • B-Junioren
    • B 2-Junioren
    • C 1-Junioren
    • C 2-Junioren
    • D 1-Junioren
    • D 2-Junioren
    • E 1-Junioren
    • E 2-Junioren
    • E 3-Junioren
    • F 1-Junioren
    • G 1-Junioren
    • G 2-Junioren
  • Vereinsjugendordnung
  • Unser Verein
    • Trainingsplan 2025/26
    • Vereinsvorstand
    • Einladung Jahreshauptversammlung 2026
    • Vereinshistorie
    • Kontakt & Anfahrt
    • Mitglied werden
    • Sponsoren
    • Vorstand
    • Satzungen und Ordnungen